KUSEL Das Urteil wurde soeben gesprochen. Wegen des Mordes an zwei Polizisten im Januar diesen Jahres, wurde der Angeklagte soeben zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusätzlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu unmöglich macht. Der 39-Jährige soll eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen 29-jährigen Polizisten erschossen haben.
Die Verteidigung des Verurteilten sprach von Notwehr ihres Mandanten. Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Im Gegenteil. Sie folgte der Auffassung der Staatsanwaltschaft, die das Mordmerkmal erfüllt sah und von einem regelrechten “Hinrichtungscharakter” sprach.
Diese Tat hat bundesweit für großes Entsetzen geführt. Der Grund der Tat, soll das Verschleiern der Jagdwilderei gewesen sein. Der Nebenangeklagte wurde der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gesprochen. Anhand seiner umfangreichen Aussage und Mithilfe bei der Aufklärung der Haupttat, sah das Gericht von einer Strafe ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Verteidigung eine Revision einlegt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.