SIMMERN Trotz des zum 17. Oktober 2022 seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verhängten Förderstopps hat die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis am 31.Oktober 2022 einen vorläufigen Förderbescheid des Bundes für den Glasfaserausbau im Rhein-Hunsrück-Kreis erhalten. Die Fördersumme beläuft sich auf 33,65 Millionen €.
Die Kreisverwaltung hatte Ende August 2022 Fördermittel in gleicher Höhe beim vom Bund beauftragten Projektträger ateneKOM beantragt. Dem Förderantrag liegen geschätzte förderfähige Kosten in Höhe von 67,3 Millionen € zugrunde, mit denen rund 3.500 Adressen im gesamten Landkreis mit gigabitfähigem Breitband versorgt werden soll.
Am 17. Oktober 2022 hatte dann der Bund aufgrund der Vielzahl der Anträge und der Überzeichnung des Förderprogramms einen Förderstopp erlassen. Der Antrag des Landkreises war aber offensichtlich so rechtzeitig gestellt, dass die Fördermittel noch bewilligt werden konnten.
Landrat Boch freut sich sehr über diese positive Nachricht: „Der vorläufige Förderbescheid bedeutet für unseren Kreis sehr viel. Es war durch die Entscheidung des Bundes, die Förderungen auszusetzen, in den vergangenen Tagen zunächst nicht klar, ob wir von dem Förderstopp betroffen sind oder nicht. Die Förderzusage ist besonders schön und wichtig, da wir dadurch eine wesentliche Planungssicherheit haben. Mein besonderer Dank gilt unserer Verwaltung für die Arbeiten, die in den vergangenen Monaten geleistet wurden, um den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Kreis weiter voranzutreiben. Sehr herzlich danke ich auch unseren beiden Bundestagsabgeordneten aus dem Landkreis, Frau Carina Konrad und Herrn Dr. Marlon Bröhr. Ich weiß, dass sich Frau Konrad und Herr Dr. Bröhr beim zuständigen Ministerium für die Förderung eingesetzt haben, dies war sehr wertvoll und hat sicher geholfen.“
Sobald nun auch der ergänzende Förderbescheid des Landes vorliegt, kann mit der Ausschreibung des Projekts begonnen werden. Aus derzeitiger Sicht kann noch in 2023 mit dem Ausbaubeginn gerechnet werden.
Für die weiteren rund 400 Adressen, die nach den jetzigen förderrechtlichen Bestimmungen noch nicht in dem Förderantrag aufgenommen werden konnten, muss die frühestens zum Februar 2023 zu erwartende neue Förderrichtlinie des Bundes abgewartet werden. „Wir wollen die digitale Infrastruktur im Rhein-Hunsrück-Kreis schnellstmöglich stärken und für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie gerade auch für unsere Unternehmen weiter ausbauen“, erklärt Landrat Boch. „Der jetzt vorliegende vorläufige Förderbescheid des Bundes markiert auf diesem Weg der Zukunftsentwicklung einen ganz wichtigen Schritt.“
Nähere Informationen zum Projekt erhalten Sie auch auf der Homepage der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis unter www.kreis-sim.de/Breitbandversorgung.
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