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Simmern-Rheinböllen

Lichtblick für 2023: Land entschuldet rheinland-pfälzische Kommunen – 1,8 Mio. Entlastung für Simmern

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SIMMERN Für 2023 wird die Übernahme kommunaler Kassenkredite durch das Land Rheinland-Pfalz nun konkreter. Der Mainzer Landtag wird voraussichtlich im März 2023 ein entsprechendes Entschuldungsgesetz verabschieden. Nach dessen Inkrafttreten können die Kommunen dann einen entsprechenden Entschuldungsantrag stellen. Zur Beratung soll der Gesetzesentwurf im Dezember diesen Jahres in den Landtag eingebracht werden.

Das Finanzministerium hat dem SWR Zahlen zur Verfügung gestellt, aus denen hervorgeht, wie sich die geplante Entschuldung auf alle rund 2.500 Kommunen in Rheinland-Pfalz auswirkt. Bei dem Entschuldungsprogramm geht es um die Übernahme von Kassenkrediten (Stand 2020), auch Liquiditätskredite genannt, also Kredite zur Finanzierung laufender Ausgaben – vergleichbar mit dem Dispo-Kredit für Privatleute. Zur kommunalen Entschuldung stellt das Land rund 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Bezogen auf die prozentuale Entschuldung profitieren die Ortsgemeinden am stärksten, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen orientiert sich das Land an der Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen. Je höher also diese Pro-Einwohner-Verschuldung ausfällt, desto mehr Kassenkredite werden vom Land übernommen. Wegen beschränkter Einnahmemöglichkeiten ist es für die kommunale Ebene schwieriger, Kassenkredite aus eigener Kraftanstrengung abzubauen. Kommunen mit geringen Schulden wird keine oder wenig Entlastung in Aussicht gestellt. Tatsächlich wird die Entschuldung erst langfristig die defizitären Haushalte der Kommunen entlasten. Die Übernahme der Schulden führt zunächst erst mal nur dazu, dass die Kommunen weniger Zinsen für die verbleibenden Kassenkredite zahlen müssen.

Die Übernahme von Liquiditätskrediten durch das Land wird aber auch an Konditionen geknüpft werden: nach bisherigen Planungen soll im Zuge der Entschuldung eine erneute kommunale Verschuldung mit Kassenkrediten nach Möglichkeit vermieden werden. Eine Lösung könnte die Festschreibung eines Höchstbetrages an Liquiditätsschulden sein, bis zu dessen Höhe die Kommune Kassenkredite aufnehmen darf. Ebenso ist eine Begrenzung der Laufzeit dieser Kredite auf 3 Jahre denkbar. Regelungsbedarf besteht ebenso bei den nach der Entschuldung bei der Kommune weiterhin bestehenden (Rest-) Kassenkrediten. Die Tilgung dieser Kredite wurde in der Vergangenheit oftmals aus den Augen verloren. Wie das Innenministerium mitgeteilt hat, ist eine 30-jährige Tilgungsfrist aller Liquiditätsschulden bei einer Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes vorgesehen.

Was bedeutet das konkret für die Kommunen im Rhein-Hunsrück-Kreis? Nach einer beim SWR veröffentlichten Liste (Quelle: „Amtliche Schulden- und Finanzvermögensstatistik, Kernhaushalt der Kommunen“) könnten von den Kassenkrediten der Stadt Simmern (Stand 2020: rd. 5,5 Mio. €) rd. 1,8 Mio. € vom Land übernommen werden. Bisher ist sie aber die einzige Kommune im Rhein-Hunsrück-Kreis mit einer Entlastung.

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